Conwert: Übernahmekommission hat entschieden
Im März 2016 leitete die österreichische Übernahmekommission ein Nachprüfungsverfahren gem § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG im Zusammenhang mit der Übernahme eines größeren Aktienpaketes an der Conwert Immobilien Invest SE („Conwert“) durch mehrere Erwerbergesellschaften ein. Die Übernahmekommission hatte den Verdacht, dass die Erwerbergesellschaften aus dem Umfeld der Adler Real Estate AG als „gemeinsam vorgehender Rechtsträger“ im Sinne des Übernahmegesetzes gehandelt und gemeinsam eine kontrollierende Beteiligung an der Conwert erreicht hätten. Wäre dies der Fall, hätte mit Erreichen der kontrollierenden Beteiligung im Jahr 2015 ein Pflichtangebot an die übrigen Aktionäre der Conwert erfolgen müssen. Zusätzlich wären übernahmerechtliche sowie börserechtliche Mitteilungspflichten verletzt worden. Aus diesen Gründen leitete die Übernahmekommission von Amts wegen ein entsprechendes Nachprüfungsverfahren gem § 33 Abs 1 Z 2 ÜbG ein.
Vor kurzem wurde die Entscheidung zum Nachprüfungsverfahren unter der Geschäftszahl GZ 2016/1/2-317 veröffentlicht. Darin kam die Übernahmekommission im Wesentlichen zum Schluss, dass fünf Erwerbsgesellschaften (ADLER Real Estate AG, MountainPeak Trading Limited, Herr Cevdet Caner, Westgrund AG und Petrus Advisers LLP) als „gemeinsam vorgehender Rechtsträger“ im Sinne des Übernahmegesetzes anzusehen sind oder zumindest waren. Die Übernahmekommission befand, dass die betreffenden Aktionäre im Jahr 2015 ein Pflichtangebot hätten legen müssen. Die Einstufung erfolgte auf einer vergleichsweise weiten Auslegung des Begriffes „gemeinsam vorgehende Rechtsträger“. Folglich ist damit zu rechnen, dass die Entscheidung der Übernahmekommission durch die beschwerten Parteien vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) bekämpft werden wird und dass der OGH die Entscheidung und deren rechtliche Beurteilung entsprechend prüfen wird. Bezüglich der weiteren Erwerbsgesellschaften wurde das Nachprüfungsverfahren eingestellt.
Rautner Rechtsanwälte war an dem Verfahren beteiligt und vertrat im Verfahren eine der Erwerbsgesellschaften, bezüglich derer das Verfahren eingestellt wurde. Auf Seiten von Rautner waren Dr. Uwe Rautner (Partner), Mag. Meera Ramakrishnan (Partner) und Mag. Rene Semmelweis, LL.M. (WU) (Associate) am Verfahren beteiligt.