Blog

Rautner bringt HETA-Verfahren vor den EuGH

Die Finanzrechtsboutique Rautner Rechtsanwälte berät mehrere Klägerin Verfahren gegen die HETA Asset Resolution AG (HETA). Auf Basis eines dieser Verfahren hat das Handelsgericht Wien (HG Wien) kürzlich mit Beschluss vom 13.5.2016 in dieser Sache einen Antrag auf Vorabentscheidung an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) gerichtet. Das HG Wien ersucht den EuGH zu prüfen, ob die HETA als Abbaueinheit in den Anwendungsbereich des Bankensanierungs- und Abwicklungsgesetzes (BaSAG) fällt, welches Unionsrecht (die Richtlinie 2014/59/EU über die Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen) in österreichisches Recht umgesetzt hat. Es ist das erste nationale Gericht, welches die Frage dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegt hat.

Rautner Rechtsanwälte hat denselben Kläger bereits vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) in Zusammenhang mit dem durch den VfGH aufgehobenen HaaSanG erfolgreich vertreten. Seither hat Rautner energisch daran gearbeitet, den Fall vor den EuGH zu bringen, insbesondere nach dem jüngst beschlossenen Schuldenschnitt hinsichtlich bestimmter vor- und nachrangiger Schulden der HETA. Einer der vorsitzenden Richter in den Verfahren vor dem HG Wien kam zum Schluss, dass die von Rautner vorgebrachten Bedenken zur Unionsrechtswidrigkeit der HETA Sonderregeln vernünftig sind. Daher hat dieser Richter den EuGH ersucht Vorlagefragen zu beantworten, welche inhaltlich diesen Bedenken entsprechen.

Eine gerichtliche Entscheidung wird in den nächsten 12 bis 18 Monaten erwartet.